Die Einführung der stärkebezogenen Alarmierung ist begründet nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 12. Juli 2016, Az. ID2-2225-2-2-1 - Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz in Bayern Alarmierungsbekanntmachung – ABek und ist mit den Kreisverwaltungsbehörden und den Feuerwehrführungskräften im ILS-Bereich Nordoberpfalz abgesprochen. Weitere Informationen zum Thema sowie eine Bedienungshilfe erhalten Sie über den Button „Anleitung“ oben links. |